PENTUM Partners GmbH i. Gr.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Interims- und Projektleistungen der PENTUM Partners GmbH i. Gr. (nachfolgend „PENTUM“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PENTUM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. PENTUM erbringt Leistungen ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Beratungsleistungen, Workshops, Interimsmandate oder Projektumsetzungen. Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen und gehen zu Lasten des Kunden.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Honorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Reisekosten. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist PENTUM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

4. Leistungsänderungen

Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden werden von PENTUM geprüft. Führt der Änderungswunsch zu Mehraufwand, erstellt PENTUM ein Nachtragsangebot. Bis zur Einigung wird der Vertrag auf Basis der bisherigen Vereinbarung fortgeführt.

5. Geheimhaltung & Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher erhaltenen Informationen. PENTUM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und gemäß der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeits- bzw. Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den im Projekt entstandenen Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Vorhandene Methoden, Tools oder Vorlagen verbleiben im Eigentum von PENTUM.

7. Haftung

PENTUM haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet PENTUM nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und maximal in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Leistungsstörungen

Kann ein Termin aus Gründen, die PENTUM nicht zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, wird kurzfristig ein Ersatztermin angeboten. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit.

9. Laufzeit und Kündigung

Verträge werden für die im Angebot definierte Laufzeit geschlossen. Ordentliche Kündigungen während eines laufenden Projekts sind ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand: 17. Dezember 2025

PENTUM Partners GmbH i. Gr.

Am Neumarkt 38b
22041 Hamburg

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